Hinweis:
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt. Mehr erfahren Sie hier.
Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Triple A Marketing GmbH erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Universalschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Universalschlichtungsstelle im Verlauf oder während einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Die Internetmarketing Bielefeld GmbH erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Universalschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Universalschlichtungsstelle im Verlauf oder während einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
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